lexiara

preamble_29

Den Mitgliedstaaten muß die Möglichkeit vorbehalten bleiben , bei Gefahr für die menschliche oder tierische Gesundheit die Genehmigung für die Verwendung eines Erzeugnisses vorübergehend auszusetzen oder die dafür gegebenenfalls festgelegten Voraussetzungen zu ändern .

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-04 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.