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preamble_30

Damit ein Mitgliedstaat keinen unsachgemässen Gebrauch von dieser Möglichkeit macht , ist es geboten , in einem gemeinschaftlichen Dringlichkeitsverfahren aufgrund von Beweismaterial etwaige Änderungen des Anhangs durchzuführen .

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-04 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.