lexiara

art_11__para

Unbeschadet des Artikels 10 Absatz 2 dürfen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten nur in ausreichend homogenen Partien und nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie Bei Einzelhandelslieferung von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten an einen nicht gewerblichen Endverbraucher können Etikettierungsvorschriften auf die angemessene Produktinformation beschränkt werden.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.