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Das obengenannte Ziel kann am besten dadurch erreicht werden, daß die Sorte allgemein bekannt ist, bzw. dadurch, daß eine vom Versorger erstellte und aufbewahrte Beschreibung verfügbar ist. In dem letztgenannten Fall können Vermehrungsmaterial bzw. Pflanzen von Obstarten nicht in Kategorien aufgenommen werden, für die eine amtliche Zertifizierung erfolgt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-05 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.