lexiara

preamble_16

Im Zusammenhang mit schwach sauren und neutralisierten Abfällen aus bestimmten Industrieanlagen kann die Installation derartiger Anlagen technische und wirtschaftliche Schwierigkeiten nach sich ziehen. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb die Möglichkeit haben, die Anwendung der Bestimmungen aufzuschieben, sofern sie ein Programm zur wirksamen Verringerung der Verschmutzung aufstellen und der Kommission unterbreiten. Wenn ein Mitgliedstaat besondere Probleme hat, muß die Kommission eine Fristverlängerung gewähren können.

National law under this provision

1 national measure recorded under this provision, in 1 form — sign in to view the analysis.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-12 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.