lexiara

preamble_17

In bezug auf die Einleitung bestimmter Abfälle sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Qualitätsziele vorzusehen, die so anzuwenden sind, daß sie in jeder Hinsicht gleichwertige Auswirkungen wie die Grenzwerte haben. Der Nachweis dieser Gleichwertigkeit muß in einem Programm für die Kommission erbracht werden.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-12 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.