art_15__para_3__continuation__2
Council Directive 93/22/EEC of 10 May 1993 on investment services in the securities field · European Union
Das Königreich Spanien, die Griechische Republik und die Portugiesische Republik können diese Frist bis zum 31. Dezember 1999 verlängern. Die Kommission erstellt bis zum 31. Dezember 1998 unter Berücksichtigung der mit der Anwendung dieses Artikels gesammelten Erfahrungen einen Bericht und unterbreitet gegebenenfalls einen Vorschlag; der Rat kann anhand dieses Vorschlags mit qualifizierter Mehrheit die Revision dieser Regelung beschließen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-27 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.