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Eine Wertpapierfirma darf sich nicht auf diese Richtlinie berufen, um Devisenkassageschäfte oder Devisentermingeschäfte auf andere Weise als in Verbindung mit Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Die Errichtung einer Zweigniederlassung nur zur Tätigung dieser Devisengeschäfte wäre daher ein Mißbrauch des in dieser Richtlinie vorgesehenen Mechanismus.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-27 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.