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Council Directive 93/22/EEC of 10 May 1993 on investment services in the securities field · European Union
Es empfiehlt sich nicht, diese Richtlinie auf die nach italienischem Recht definierten "agenti di cambio" anzuwenden, da sie zu einer Gruppe gehören, für die keine Neuzulassungen mehr vorgesehen sind, ihre Tätigkeit sich auf das italienische Hoheitsgebiet beschränkt und die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen ist.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-27 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.