lexiara

preamble_42

In einigen Mitgliedstaaten können die Clearing- und Abwicklungsaufgaben von anderen Stellen wahrgenommen werden als von den Märkten, auf denen die Geschäfte abgewickelt werden; jedesmal wenn in dieser Richtlinie von Zugang zu oder Mitgliedschaft in geregelten Märkten die Rede ist, müssen diese Begriffe folglich dahingehend ausgelegt werden, daß sie den Zugang zu und die Mitgliedschaft bei Stellen einschließen, welche die Clearing- und Abwicklungsaufgaben für die geregelten Märkte wahrnehmen.

National law under this provision

1 national measure recorded under this provision, in 1 form — sign in to view the analysis.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-27 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.