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preamble_51

Es wird von Zeit zu Zeit erforderlich sein, technische Änderungen an einzelnen Regelungen dieser Richtlinie vorzunehmen, um neuen Entwicklungen auf dem Gebiet der Wertpapierdienstleistungen Rechnung zu tragen. Die Kommission wird die erforderlichen Änderungen nach Befassung des für Fragen der Wertpapiermärkte einzusetzenden Ausschusses vornehmen -

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-27 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.