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preamble_50

Die Prüfung von Problemen, die sich auf den unter die Richtlinien des Rates über Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiere fallenden Gebieten sowohl hinsichtlich der Anwendung bestehender Maßnahmen als auch im Hinblick auf eine engere Koordinierung stellen, macht es notwendig, daß die einzelstaatlichen Behörden und die Kommission in einem Ausschuß zusammenarbeiten. Die Einsetzung eines solchen Ausschusses präjudiziert nicht andere Formen der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden in diesem Bereich.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-10-27 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.