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Die Kommission unterbreitet gegebenenfalls Vorschläge im Hinblick auf die Einbeziehung von Stoffen, die nicht geregelt sind, aber nach den Erkenntnissen des durch das Protokoll eingesetzten Ausschusses zur wissenschaftlichen Evaluierung ein bedeutendes Ozonabbaupotential aufweisen, in den Anhang II, unter anderem auch Vorschläge zu etwaigen Ausnahmen von Absatz 1. KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-04 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.