lexiara

preamble_23

(12) Quoten für die Überführung von geregelten Stoffen in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft sollten nur für beschränkte Verwendungen geregelter Stoffe zugebilligt werden. Geregelte Stoffe und Produkte, die geregelte Stoffe enthalten, aus Nichtvertragsstaaten des Montrealer Protokolls sollten nicht eingeführt werden.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-11-04 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.