art_29a__para__4
Ist die in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannte Bedingung erfüllt und ist Absatz 2 nicht anwendbar, so veröffentlicht die Kommission eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, in der das Datum angegeben ist, an dem die Bedingung erfüllt wurde.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2024-03-01; changes after this date are not shown.