art_8__para_3__text_1
Ein Betreiber muss die Kosten für gemäß dieser Richtlinie durchgeführte Vermeidungs- oder Sanierungstätigkeiten nicht tragen, wenn er nachweisen kann, dass die Umweltschäden oder die unmittelbare Gefahr solcher Schäden
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2019-06-26; changes after this date are not shown.