art_109__para_2__text_2
CRR
Wird der IRB-Ansatz nur für einen Teil der verbrieften Risikopositionen angewandt, die einer Verbriefung zugrunde liegen, verwendet das Institut, außer im Fall des internen Bemessungsansatzes, den Ansatz entsprechend dem überwiegenden Anteil der verbrieften Risikopositionen, die dieser Verbriefung zugrunde liegen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.