a)
CRR
wenn sie zu einem höheren Risikogewicht führt als es sonst der Fall wäre und die fragliche Forderung in jeder Hinsicht den gleichen oder einen höheren Rang hat als das betreffende Emissionsprogramm, die betreffende Fazilität bzw. vorrangigen unbesicherten Forderungen des Emittenten;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.