art_250__point_b__text_1
CRR
bei der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für Tranchen, die gemäß diesem Abschnitt mit einem Risikogewicht von 1250 % belegt werden, lässt der Originator etwaige Laufzeitinkongruenzen außer Acht. Bei allen anderen Tranchen wird der in Kapitel 4 dargelegte Umgang mit Laufzeitinkongruenzen nach folgender Formel erfasst:
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.