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CRR
Ein Institut, dem die Verwendung des internen Bemessungsansatzes gestattet wurde, kehrt nur zu anderen Methoden zurück, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: Das Institut hat den zuständigen Behörden glaubhaft nachgewiesen, dass es gute Gründe für diesen Schritt hat; es hat vorab eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erhalten.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.