a)
CRR
Bei allen Netting-Sätzen, bei denen die Anzahl der Abschlüsse zu jedem beliebigen Zeitpunkt eines Quartals über 5000 hinausgeht, darf die Nachschuss-Risikoperiode für das darauffolgende Quartal nicht weniger als 20 Handelstage betragen. Handelskredite von Instituten sind von dieser Ausnahme ausgenommen;
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