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art_285__para_3__point_a__text_1

CRR

Bei allen Netting-Sätzen, bei denen die Anzahl der Abschlüsse zu jedem beliebigen Zeitpunkt eines Quartals über 5000 hinausgeht, darf die Nachschuss-Risikoperiode für das darauffolgende Quartal nicht weniger als 20 Handelstage betragen. Handelskredite von Instituten sind von dieser Ausnahme ausgenommen;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.