lexiara

art_438__point_d__text_1

CRR

für Institute, die die risikogewichteten Positionsbeträge nach Teil 3 Titel II Kapitel 3 berechnen, 8 % der risikogewichteten Positionsbeträge für jede der in Artikel 142 genannten Forderungsklassen. Bei der Forderungsklasse "Mengengeschäft" gilt diese Anforderung für alle Kategorien, denen die verschiedenen, in Artikel 149 Absätze 1 bis 4 genannten Korrelationen entsprechen. Bei der Forderungsklasse der Beteiligungspositionen gilt diese Anforderung für

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.