lexiara

art_7__para_2__text_3

DGSD

Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehr Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, bei der Berechnung der Obergrenze nach Artikel 6 Absatz 1 zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt werden.

National law under this provision

1 national measure recorded under this provision, in 1 form — sign in to view the analysis.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.