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art_8__para_7__text_2

DGSD

Ist ein Kreditinstitut unmittelbar in einem anderen Mitgliedstaat tätig, ohne Zweigstellen errichtet zu haben, so sind die Informationen in der Sprache zu liefern, die der Einleger bei Kontoeröffnung gewählt hat.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.