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PSD2
der Gesamtwert der Zahlungsvorgänge, die von der betreffenden Person, einschließlich der Agenten, für die sie unbeschränkt haftet, ausgeführt werden, im Monatsdurchschnitt der vorangegangenen 12 Monate die von dem Mitgliedstaat festgesetzte Obergrenze, in jeden Fall aber höchstens 3 Mio. EUR nicht überschreitet. Diese Anforderung wird unter Zugrundelegung des im Geschäftsplan vorgesehenen Gesamtbetrags der Zahlungsvorgänge bewertet, sofern die zuständigen Behörden nicht eine Anpassung dieses Plans verlangen, und
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.