lexiara

b)

PSD2

keine der für die Leitung oder den Betrieb des Unternehmens verantwortlichen natürlichen Personen wegen Verstößen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder mit Terrorismusfinanzierung oder wegen anderer Finanzstraftaten verurteilt wurde.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.