lexiara

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PSD2

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungsdienstleister den für sie zuständigen Behörden mindestens einmal jährlich statistische Daten zu Betrugsfällen in Verbindung mit den unterschiedlichen Zahlungsmitteln vorlegen. Die betreffenden zuständigen Behörden stellen der EBA und der EZB diese Daten in aggregierter Form zur Verfügung.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.