lexiara

rec_90

PSD2

(90) Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und den mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundsätzen, einschließlich des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten, der unternehmerischen Freiheit, des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und des Rechts, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden. Diese Richtlinie muss im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen angewandt werden.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.