art_10__para_4__text_1
IFR
Zahlungsempfänger, die entscheiden, nicht alle Karten oder sonstigen Zahlungsinstrumente eines Kartenzahlverfahrens zu akzeptieren, teilen dies den Verbrauchern klar, unmissverständlich und zu demselben Zeitpunkt mit, zu dem sie die Verbraucher über die Akzeptanz anderer Karten und Zahlungsinstrumente des Kartenzahlverfahrens informieren. Diese Information wird am Geschäftseingang und an der Kasse deutlich sichtbar angezeigt
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.