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CRD6

hat die Drittlandsgruppe der Klasse 1 zugeordnete Zweigstellen aus Drittländern in mehr als einem Mitgliedstaat oder mindestens eine der Klasse 1 zugeordnete Zweigstelle aus einem Drittland und ein oder mehrere Tochterinstitute in der Union, das bzw. die nicht unter Artikel 116 fallen, so wird für diese Zweigstellen aus Drittländern und Tochterinstitute ein Aufsichtskollegium eingerichtet.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.