d)
CRD6
die Bedingungen, unter denen die zuständigen Behörden sich auf Informationen stützen können, die bereits im Rahmen einer vorherigen Zulassung einer Zweigstelle aus einem Drittland bereitgestellt wurden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.