i)
CRD6
den Umfang der Geschäfte der Drittlandsgruppe, die über Zweigstellen aus Drittländern getätigt werden, im Verhältnis zu den Geschäften dieser Gruppe, die über Tochterinstitute getätigt werden, die in der Union und in den Mitgliedstaaten, in denen die Zweigstellen aus Drittländern niedergelassen sind, zugelassen sind.
← h) · All articles · a) →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.