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CRD6
ein Institut in Fällen, in denen gemäß den nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der vorliegenden Richtlinie oder der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die vorherige Erlangung der Genehmigung der zuständigen Behörde vorgeschrieben ist, ohne diese Genehmigung handelt oder diese Genehmigung auf der Grundlage falscher Aussagen erlangt hat oder die Bedingungen nicht einhält, unter denen diese Genehmigung erteilt worden ist,
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.