i)
CRR3
Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) | das interne Risikomessmodell enthält Risikofaktoren für Gold und für die einzelnen Fremdwährungen, auf die die Positionen des Instituts lauten; für OGA werden die tatsächlichen Fremdwährungspositionen der OGA berücksichtigt; die Institute können den Ausweis von Fremdwährungspositionen in OGA heranziehen, der vonseiten Dritter vorgenommen wurde, sofern die Korrektheit dieses Ausweises ausreichend sichergestellt ist;“
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.