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CRR3

„58. | ‚Besicherung mit Sicherheitsleistung‘ oder ‚FCP‘ ein Verfahren der Kreditrisikominderung, bei dem eine Reduzierung des mit der Risikoposition eines Instituts verbundenen Kreditrisikos dadurch erreicht wird, dass das Institut das Recht hat, bei Ausfall des Schuldners oder der Kreditfazilität oder bei bestimmten anderen mit dem Schuldner zusammenhängenden Kreditereignissen bestimmte Vermögenswerte oder Beträge zu verwerten, ihren Transfer oder ihre Aneignung zu erwirken oder sie einzubehalten oder aber den Risikopositionsbetrag auf die Differenz zwischen diesem und dem Betrag einer Forderung gegen das Institut herabzusetzen bzw. diesen durch diese Differenz zu ersetzen;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.