xxii)
CRR3
Die folgenden Nummern werden eingefügt: „78a. | ‚Risikopositionen aus Grunderwerb, Erschließung und Bau‘ oder ‚ADC-Risikopositionen‘ Risikopositionen gegenüber Unternehmen oder Zweckgesellschaften, die den Grunderwerb für Erschließungs- und Bauzwecke finanzieren oder die die Erschließung und den Bau von Wohn- oder Gewerbeimmobilien finanzieren; ‚Nicht-ADC-Risikoposition‘ jede durch eine oder mehrere Wohn- oder Gewerbeimmobilien besicherte Risikoposition, die keine ADC-Risikoposition ist;“
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.