lexiara

a)

CRR3

Dieser Handelstisch darf andere Zinsrisikopositionen mit Dritten oder anderen Handelstischen des Instituts eingehen, solange diese Positionen die in Artikel 104 genannten Anforderungen für die Einbeziehung in das Handelsbuch erfüllen und diese anderen Handelstische das Marktrisiko dieser anderen Zinsrisikopositionen vollständig dadurch ausgleichen, dass sie gegenläufige Zinsrisikopositionen mit Dritten eingehen;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.