10.
Im Fall einer Risikoposition, für die ein Institut den IRB-Ansatz anwendet und dabei seine eigenen Schätzungen der LGD nach Artikel 143 verwendet, ‚anerkannte‘ Absicherung ohne Sicherheitsleistung eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung, deren Auswirkungen auf die Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge oder erwartete Verlustbeträge für die zugrunde liegende Risikoposition gemäß Artikel 108 Absatz 3 anhand einer der folgenden Methoden berücksichtigt wird: des Ansatzes für die Modellierung von PD/LGD-Anpassungen, des Risikoparametersubstitutionsansatzes im Rahmen des IRB-Ansatzes unter Verwendung eigener Schätzungen der LGD im Sinne des Artikels 192 Nummer 5,
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.