lexiara

a)

aus Sammelstellen besteht, die von den Organisationen für Herstellerverantwortung und den für sie tätigen Abfallbewirtschaftungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren der folgenden Akteure eingerichtet werden: sozialwirtschaftliche Einrichtungen, Händler, Behörden oder Dritte, die im Namen dieser Behörden die Sammlung von gebrauchten in Anhang IVc aufgeführten Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen und von Abfällen von in Anhang IVc aufgeführten Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen durchführen, sowie Betreiber freiwilliger Sammelstellen;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.