a)
einer Kopie der Rechnung und des Vertrags über den Verkauf oder die Übertragung des Eigentums an den Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen, aus denen hervorgeht, dass diese zur unmittelbaren Wiederverwendung bestimmt und für die unmittelbare Wiederverwendung geeignet sind;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.