b)
sorgt für die unentgeltliche Abholung der gesammelten gebrauchten Textilerzeugnisse, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnisse und Schuhe sowie der gesammelten Abfälle von Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen durch die Sammelstellen, die Teil des Sammelsystems der Organisation für Herstellerverantwortung sind, in zeitlichen Abständen, die auf die Größe des abgedeckten Gebiets sowie die Menge der über diese Sammelstellen üblicherweise gesammelten gebrauchten Textilerzeugnisse, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnisse und Schuhe sowie der üblicherweise gesammelten Abfälle von Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen abgestimmt sind;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.