c)
sorgt für die unentgeltliche Sammlung von Abfällen, die von sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und anderen Akteuren aus solchen Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen erzeugt werden, die über die Sammelstellen gesammelt werden, die Teil des Sammelsystems der Organisation für Herstellerverantwortung sind, und zwar in einer zwischen der Organisation für Herstellerverantwortung und den sozialwirtschaftlichen Einrichtungen und solchen anderen Akteuren koordinierten Weise.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.