§ 325 Schadensersatz und Rücktritt
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29