§ 964 Vermischung von Bienenschwärmen
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29