§ 1058 Besteller als Eigentümer
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Im Verhältnis zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer gilt zugunsten des Nießbrauchers der Besteller als Eigentümer, es sei denn, dass der Nießbraucher weiß, dass der Besteller nicht Eigentümer ist.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29