§ 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.
← § 1061 · All articles · § 1063 →
Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29