§ 2147 Beschwerter
Bürgerliches Gesetzbuch · Germany
Mit einem Vermächtnis kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden. Soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat, ist der Erbe beschwert.
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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-08-29