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Art 248

EGBGB

Während der Vertragslaufzeit kann der Zahlungsdienstnutzer jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der in § 4 genannten Informationen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.

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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04