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Art 21 — Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses

EGBGB

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Source: Gesetze im Internet (BMJ / juris GmbH) · retrieved 2026-09-04